Umsetzung des Anspruchs auf Testung

Nach den gesetzlichen Vorschriften haben wir gemäß der Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Anspruchs auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß Coronavirus-Testverordnung (TestV) unsere Mitarbeiter getestet.