• Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie den tatsächlichen, täglichen Hilfebedarf über mindestens eine Woche genau.
  • Abweichungen aufzeigen: Vergleichen Sie Ihre Aufzeichnungen mit den Feststellungen des Gutachters und begründen Sie detailliert, wo der Gutachter den Pflegebedarf falsch oder zu niedrig eingeschätzt hat

Tipp: Nutzen Sie zur genauen Orientierung den Pflegegradrechner der Verbraucherzentrale oder holen Sie sich Unterstützung bei Pflegestützpunkten oder Sozialverbänden (wie z. B. dem VdK.

https://www.verbraucherzentrale.de/pflegegradrechner-lohnt-sich-ein-pflegeantrag-oder-ein-widerspruch-93979