FAQ – Häufig gestellte Fragen
In vielen Fällen kann die Versorgung sehr zeitnah beginnen.
Besonders kurzfristig ist die vor allem möglich bei:
- Krankenhausentlassung
- Notfällen
- Verschlechterung des Gesundheitszustandes
- Verhinderung pflegender Angehöriger
Je nach Kapazität des Pflegedienstes kann häufig auch eine Sofortversorgung organisiert werden
Beim Erstgespräch werden gemeinsam besprochen:
- Pflegebedarf
- Gesundheitszustand
- Wünsche
- Angehörige
- Pflegegrad
- Finanzierung
- Leistungsumfang
- Pflegeplanung
Anschließend wird ein individueller Pflegeplan erstellt.
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie den tatsächlichen, täglichen Hilfebedarf über mindestens eine Woche genau.
- Abweichungen aufzeigen: Vergleichen Sie Ihre Aufzeichnungen mit den Feststellungen des Gutachters und begründen Sie detailliert, wo der Gutachter den Pflegebedarf falsch oder zu niedrig eingeschätzt hat
Tipp: Nutzen Sie zur genauen Orientierung den Pflegegradrechner der Verbraucherzentrale oder holen Sie sich Unterstützung bei Pflegestützpunkten oder Sozialverbänden (wie z. B. dem VdK.
Was war der Hauptgrund für die Ablehnung im Schreiben der Kasse? Gehen Sie hierauf genauer ein und holen sich gegebenenfalls Unterstützung bei Ihren Haus- oder Facharzt:innen. Jene können Ihnen Gutachten erstellen, welche Auswirkungen auf die Beurteilung des Medizinischen Dienst haben können. Nutzen Sie zudem die Unterstützung von Pflegediensten oder Pflegeberater. Diese können Sie auch bei der Begutachtung des Medizinischen Dienst begleiten oder zuvor unterstützen.
Ein Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Careproof
- Einstufung in Pflegegrad 1-5
- Bescheid der Pflegekasse
- Leistungen können genutzt und in Anspruch genommen werden
Viele ambulante Pflegedienste unterstützen bei der Antragstellung und beraten hierbei; so auch wir die pflege plus GmbH
Ja. Angehörige sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege.
Der Pflegedienst unterstützt durch:
- Pflegeberatung
- Anleitung
- Schulungen
- Beratung nach § 37.3 SGB XI
- Entlastungsmöglichkeiten
- Organisation der Pflege
Grundsätzlich haben alle Menschen Anspruch auf ambulante Pflege, wenn aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung Unterstützung notwendig ist. Besonders relevant hierfür sind folgende Aspekte: Pflegegrad 1-5, gesetzliche Pflegeversicherung, private Pflegeversicherung, ärztliche Verordnung, häusliche Krankenpflege, Menschen mit Demenz, Menschen nach Krankenhausaufenthalt.
Die Pflegekasse übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – verschiedene Leistungen. Hierzu gehören unter anderem: Pflegesachleistungen, Zahlung von Pflegegeld, Kombinationsleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbudget, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Beratungsbesuche, Tagespflege und noch weitere Leistungen. Welche Leistungen genutzt werden können, hängt immer von der individuellen Situation und dem vorhandenen Pflegegrad ab.
Zur ambulanten Pflege zählen unter anderem Grundpflege, Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, Unterstützung beim Essen und Trinken, Medikamentengabe, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Blutzuckermessung, Blutdruckkontrolle, Injektionen, Behandlungspflege, Pflegeberatung, Entlastung pflegender Angehöriger, Demenzbetreuung, Hauswirtschaftliche Unterstützung, Verhinderungspflege und noch weitere pflegerische und medizinische Leistungen.
Grundpflege:
- Körperpflege
- Duschen
- Baden
- Toilettengang
- Mobilisation
- Lagerung
Behandlungspflege:
- Medikamente
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Injektionen
- Blutzuckermessung
- Kompressionsversorgung
Hauswirtschaft:
- Einkaufen
- Kochen
- Reinigung
- Wäsche
- Begleitung
Betreuung:
- Gespräche
- Spaziergänge
- Aktivierung
- Entlastung Angehöriger
Die Kosten richten sich nach verschiedenen Aspekten: Pflegegrad, Art der Leistungen, Häufigkeit der Einsätze, Bundesland, Vergütungsvereinbarung. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Großteil der Kosten. Eventuelle Eigenanteile werden vor Beginn transparent erklärt.
Die Kosten richten sich nach verschiedenen Aspekten: Pflegegrad, Art der Leistungen, Häufigkeit der Einsätze, Bundesland, Vergütungsvereinbarung. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Großteil der Kosten. Eventuelle Eigenanteile werden vor Beginn transparent erklärt.
Auch ohne Pflegegrad kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Die Leistungen können beispielsweise privat bezahlt werden oder über folgende Träger abgerechnet werden: Krankenkasse, ärztliche Verordnung, Sozialamt, private Pflegeversicherung, häusliche Krankenpflege.
Die Verhinderungspflege dient dazu pflegende Angehörige zu entlasten. Sie genutzt werden:
- bei Urlaub
- Krankheit
- Terminen
- Erholung
- Überlastung
Der ambulante Pflegedienst übernimmt während dieser Zeit die Versorgung.
Grundpflege umfasst alltägliche Unterstützung wie:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- Ankleiden
- Toilettengang
Behandlungspflege sind ärztlich verordnet und umfasst meist medizinische Leistungen wie:
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Spritzen (Injektionen s.c und i.m.)
- Blutzuckermessung
- Blutdruckkontrolle
- Katheterversorgung
- Stomaversorgung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag (131€ monatlich; Stand: Juli 2026)
Dieser kann unter anderem verwendet werden für:
- Alltagsbegleitung
- Haushaltshilfe
- Betreuung
- Demenzbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Entlastung Angehöriger
Der Entlastungsbetrag ist zudem eine sogenannte „Erstattungsleistung“. Dies bedeutet, dass die Versicherten die Rechnungen über erhaltene Dienstleistungen von qualifizierten Anbietern bei Ihrer Pflegekasse einreichen können. In den meisten Fällen können Sie bei ihrem Anbieter eine Abtretungserklärung ausfüllen damit jener die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse direkt übernehmen kann. Diesen Service bieten wir bei der pflege plus GmbH selbstverständlich an.
Zudem kann der monatliche Entlastungsbetrag bis Ende Juni des Folgejahres „angespart“ werden. Erst dann verfällt das Budget des vorangegangen Kalenderjahres. Somit können Sie beispielsweise auf das restliche Budget aus dem Jahr 2025 bis Ende Juni 2026 zugreifen.
Die ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, trotz Einschränkungen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Ein ambulanter Pflegedienst kommt nach Hause und übernimmt pflegerische, medizinische und unterstützende Leistungen.
Ja. Viele ambulante Pflegedienste verfügen über speziell geschultes Personal für Menschen mit:
- Demenz
- Alzheimer
- Vaskulärer Demenz
- Parkinson
- Kognitiven Einschränkungen
Zur Betreuung gehören:
- Aktivierung
- Orientierungshilfen
- Gedächtnistraining
- Alltagsbegleitung
- Angehörigenberatung
Die meisten ambulanten Pflegedienste arbeiten mit festen Touren und Bezugspflege.
Dadurch erleben Pflegebedürftige möglichst:
- vertraute Pflegefachkräfte
- Feste Ansprechpartner
- Persönliche Betreuung
- Kontinuierliche Versorgung
Urlaub oder Krankheit können Vertretungen erforderlich machen.
Nach dem Bescheid der Pflegekasse haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Beurteilung einzulegen. Hierbei raten wir Ihnen dazu einen Pflegedienst oder einen Pflegeberater hinzuzuziehen um beim Widerspruch zu unterstützen.
Ja. In Deutschland besteht die freie Wahl des ambulanten Pflegedienstes. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, achten Sie hierbei nur darauf wie lang die Kündigungsfrist bei Ihrem aktuellen Pflegedienst ist, insofern Sie pflegerische Leistungen erhalten. Meist beträgt diese Kündigungsfrist zwischen zwei und vier Wochen. Insofern Sie medizinische Leistungen erhalten, welche ärztlich verschrieben sind können Sie den Pflegedienst jederzeit sofort wechseln. Hierbei kann Sie ihr neuer Pflegedienst auch beraten und unterstützen.
Ja. Der Pflegebedarf ändert sich häufig. Deshalb können Leistungen jederzeit angepasst werden, beispielsweise:
- mehr Einsätze
- Weniger Einsätze
- Zusätzliche Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Hilfe
- Betreuung
- Verhinderungspflege
Ja. Nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt unterstützt der ambulante Pflegedienst beispielsweise durch:
- Medikamentengabe
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- Mobilisation
- Rehabilitation im Alltag
- Häusliche Krankenpflege
- Unterstützung bei der Genesung