Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag (131€ monatlich; Stand: Juli 2026)
Dieser kann unter anderem verwendet werden für:
- Alltagsbegleitung
- Haushaltshilfe
- Betreuung
- Demenzbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Entlastung Angehöriger
Der Entlastungsbetrag ist zudem eine sogenannte „Erstattungsleistung“. Dies bedeutet, dass die Versicherten die Rechnungen über erhaltene Dienstleistungen von qualifizierten Anbietern bei Ihrer Pflegekasse einreichen können. In den meisten Fällen können Sie bei ihrem Anbieter eine Abtretungserklärung ausfüllen damit jener die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse direkt übernehmen kann. Diesen Service bieten wir bei der pflege plus GmbH selbstverständlich an.
Zudem kann der monatliche Entlastungsbetrag bis Ende Juni des Folgejahres „angespart“ werden. Erst dann verfällt das Budget des vorangegangen Kalenderjahres. Somit können Sie beispielsweise auf das restliche Budget aus dem Jahr 2025 bis Ende Juni 2026 zugreifen.