Qualität

Der Gesetzgeber hat im Bereich der ambulanten und stationären Krankenpflege allgemein gültige Qualitätskriterien eingeführt, welche auf dem sogenannten Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQSG) aus dem Jahr 2001 basieren. Ein internes Qualitätsmanagement steht dabei im Vordergrund. Ähnlich den Industrienormen soll Qualität in der Pflege nachweisbar sein und fest definierte Kriterien erfüllen. Die ständige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität soll somit sicher gestellt werden. Für uns ist dies bereits von Anfang an fester Bestandteil unseres Konzeptes.

Wichtigste Kriterien sind hier die interne sowie externe Sicherung der Pflegequalität. Die interne Betrachtung beinhaltet ein Controlling der Pflegeeinsätze unsererseits, um eine objektive Einschätzung vornehmen zu können. Zur Betrachtung der subjektiven Einschätzung der Pflegequalität hingegen ist die aktive Einbeziehung von Patienten und Angehörigen in das Controlling notwendig. Das heißt, es finden außerhalb des Pflegeeinsatzes regelmäßige Besuche statt, die der Befragung von Patienten und Angehörigen dienen, um anschließend deren Angaben auszuwerten.

Seit Herbst 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht. So sieht es das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor. Einmal im Jahr wird daher jede Pflegeeinrichtung von den Mitarbeitern des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) überprüft. Er ist für die medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratung und Begutachtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in einem Bundesland zuständig.

Die Überprüfungen erfolgen unangemeldet und die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegedienst bzw. in der Pflegeeinrichtung.

Im Internet sind die Ergebnisse regional oder namentlich aufgelistet. Unter www.pflegenoten.de findet man Adressen, die einen übersichtlichen Vergleich ermöglichen. Wie sich diese Note zusammensetzt, erfährt man ebenfalls. Das rechnerische Gesamtergebnis setzt sich zusammen aus der Beurteilung der

  • pflegerischen Leistung
  • der ärztlich verordneten pflegerischen Leistung
  • Dienstleistung und Organisation
  • Befragung der Kunden.

Die Prüfer des MDK verfügen im Rahmen der Qualitätsprüfung neben aktuellem pflegerischem Fachwissen auch über Kenntnisse zu den einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystemen. Der Prüfansatz erfolgt beratungsorientiert, die Qualitätsprüfung ergebnisorientiert.