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Seit 1995 gibt es in Deutschland die So-ziale Pflegeversicherung. Sie soll die pfle-gerische Versorgung vor allem älterer Menschen sicherstellen, da bis 1995 die Aufwendungen für eine pflegerische Ver-sorgung die Mittel der meisten Menschen wie auch ihrer Angehörigen überstieg.
In Zeiten der gesellschaftlichen Über-alterung sicher eine notwendige Maß-nahme, da zwar auch Kinder und jüngere Menschen von Pflegebedürftigkeit betrof-fen sein können, die Statistik jedoch zeigt, dass vor allem über 65-jährige die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Die Leistungen werden bei den Pflege-kassen der Krankenkassen beantragt.
Es erfolgt eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenver-sicherung (MDK).
Sind die Voraus-setzungen erfüllt, wird die Einstufung
der
Pflegebedürftigkeit vorgenommen. |
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Es bestehen folgende Leistungsmöglich-keiten der Pflegekasse:
Geldleistung: Pflegestufe I 225,- € Pflegestufe II 430,- € Pflegestufe III 685,- €
Von diesen Beträgen muss die Pflege getragen werden. Geldleistungen kommen z.B. bei der Pflege durch einen Angehörigen zum Einsatz.
Sachleistung: Pflegestufe I 440,- € Pflegestufe II 1040,- € Pflegestufe III 1510,- €
Unter Sachleistungen versteht man die
Leistungen eines professionellen Pflege-dienstes. Dieser stellt die erbrachten Leistungen der Pflegekasse in Rechnung. Leistungen,
die die Pflegeversicherung nicht vorsieht, müssen privat getragen werden. |
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Es kann aber auch eine sog. Kombi-nationsleistung aus Geld- und Sach-leistung erfolgen. Diese wird anteilmäßig abgerechnet.
Eine Auswahl der gesetz-lichen Grundlagen zur sozialen Pflege-versicherung, die häusliche Pflege be-treffend, finden Sie in den Auszügen aus dem SGB XI.
Ausführliche Informationen zum Thema sowie zu den Preisen finden Sie im Downloadbereich im Flyer: ‚Pflegeversicherung (im Bereich Tarifinformationen)’.
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