Pflege Plus - Mönchengladbach - Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Betreuung, 24 Stunden Notdienst, Hauswirtschaft, Einkaufsdienst, Hausnotruf

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  Krankenpflege bei pflege plus®

 

Es wird unterschieden nach durch den Arzt
zu verordnender Krankenpflege (SGB V) und
der zu leistenden Pflege nach der Pflege-
versicherung (SGB XI). Zweitere kann durch
Angehörige erfolgen und wird mittels Pflege-
geld
finanziert. Die Versorgung durch einen
Pflegedienst wird als sogenannte Sachleis-
tung
vergütet. Darüber hinaus gibt es noch
die Kombination aus Pflegegeld und Sach-
leistung
. Im Bereich der Krankenpflege
führen wir intensivmedizinische, schmerz-
therapeutische und diabetische Versorgun-
gen durch. Patienten können rund um die
Uhr – auch nachts – in der Ihnen vertrauten
Umgebung versorgt werden. Im Falle not-
wendiger Verhinderungspflege leisten wir
die erforderliche Versorgung des Patienten
zu Hause. Für Menschen, die ihre Angehöri-
gen mit Pflegestufe selbst pflegen, zahlt die
Pflegekasse den pflegerischen und haus-
wirtschaftlichen Einsatz bei beispielsweise
Urlaub oder Erkrankung des Pflegenden.
Die für Patienten der Pflegestufe I und II
halbjährlich und für Patienten der Pflege-
stufe III vierteljährlich notwendigen Bera-
tungsbesuche (bei Bezug von Pflegegeld)
werden selbstverständlich auch durch unser
qualifiziertes Personal durchgeführt. Wenn absehbar ist, dass Sie / Ihr Angehöriger
  nach einem Krankenhausaufenthalt Pflege
benötigen, kann die entsprechende
Planung bereits im Krankenhaus erfolgen.
Auch bezüglich der Leistungen im Rahmen
des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes
sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.
Wir sind bei allen Kranken- und Pflegekas-
sen zugelassen. Wir arbeiten mit allen
Haus- und Fachärzten sowie mit Kranken-
gymnasten, Logopäden, Ergotherapeuten
und Sanitätshäusern zusammen. Die Ver-
sorgung mit Pflegehilfsmitteln kann ebenfalls von uns vermittelt werden. Patienten mit
Pflegestufe steht dafür monatlich ein Betrag
von bis zu 30,- € zur Verfügung, der von der
Pflegekasse erstattet wird. Kaum ein Be-
reich ist so vielen Veränderungen und Re-
formen unterworfen wie das Gesundheits-
wesen. In einzelnen Fällen lassen sich für
Sie als Patient Zuzahlungen nicht vermeiden
beziehungsweise können sich diese im Lauf
der Zeit erhöhen. Auch hier sind wir bemüht,
mit Ihnen gemeinsam Lösungen zu finden
und jederzeit in Ihrem Sinne zu handeln.
In den meisten Fällen ist die ambulante Ver-
sorgung zu Hause jedoch kostengünstiger
als eine Heimunterbringung. Um für Sie die
notwendige Transparenz zu schaffen,
ist eine Preisübersicht jederzeit erhältlich.

Aktuelles & Infos

  Unsere Beratungsstellen
     
  Auszug SGB V
     
  Auszug SGB XI
     
  Verhinderungspflege
     
  Betreuungsleistungen im Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz