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Der Gesetzgeber hat im Bereich der am-bulanten und stationären Krankenpflege allgemein gültige Qualitätskriterien ein-geführt, welche auf dem sogenannten Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQSG) basieren. Ähnlich den Industrienormen soll Qualität in der Pflege nachweisbar sein und fest definierte Kriterien erfüllen. Hier ist die pflege plus® ihrer Zeit voraus, da die Wahrung der Qualitätskriterien bereits jetzt einen festen Bestandteil unseres Konzeptes darstellt.
Wichtigste Kriterien sind hier die interne sowie externe Sicherung der Pflegequali-tät. Die interne Betrachtung der Pflege-qualität beinhaltet ein Controlling der Pflegeeinsätze unsererseits, um eine ob-jektive Einschätzung vornehmen zu kön-nen. Zur Betrachtung der subjektiven Ein-schätzung der Pflegequalität hingegen ist |
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die aktive Einbeziehung von Patienten und An-gehörigen in das Controlling notwendig. Das heißt, es werden außerhalb des Pflegeein-satzes regelmäßige Besuche stattfinden, die der Befragung von Patienten und Angehöri-gen dienen, um anschließend deren Angaben auswerten zu können. Die externe Pflegequali-tätssicherung erfolgt durch Betriebsbegehun-gen von Mitarbeitern entsprechender Institu-tionen, wie z.B. des LfK, des Landesverbandes freier ambluanter Pflege'. Es ist vorgesehen, durch diese externen Begehungen festzustel-len, ob ein ambulanter Pflegedienst einen Zerti-fizierungsnachweis erhält, der das Erbringen sämtlicher der erforderlichen Pflegequalitäts-sicherungskriterien nachweislich bestätigt. Somit wird dem Patienten, ähnlich einem Gütesiegel, die Einhaltungen dieser Kriterien garantiert. pflege plus® ergreift bereits zum jetzigen Zeitpunkt sämtliche Maßnahmen,
um diese Zertifizierung sicherzustellen. |